Freitag, 25.10.2024
Verkaufsverbot für Silvester-Feuerwerk: Corona-Hilfen ändern nichts an Grundrechtseingriff

Das OVG Berlin-Brandenburg muss über eine Unternehmensklage gegen die Corona-Verkaufsverbote für Silvester-Feuerwerk neu entscheiden. Laut BVer­wG können Corona-Überbrückungshilfen nichts daran ändern, dass ein Fest­stel­lungs­in­ter­es­se auf­grund eines qua­li­fi­zier­ten Ein­griffs in die Be­rufs­frei­heit besteht.

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