Das OVG Berlin-Brandenburg muss über eine Unternehmensklage gegen die Corona-Verkaufsverbote für Silvester-Feuerwerk neu entscheiden. Laut BVerwG können Corona-Überbrückungshilfen nichts daran ändern, dass ein Feststellungsinteresse aufgrund eines qualifizierten Eingriffs in die Berufsfreiheit besteht.
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