Freitag, 2.2.2024
AGB-Einbindung: QR-Codes und Internetadresse reichen aus

Immer mehr Unternehmen stellen ihre AGB nur noch per Link auf ihre Homepage oder per QR-Code zur Verfügung. Geht das? Ja, findet das LG Lübeck. Maßstab für die Frage, was zumutbar sei - und was nicht -, sei der "Durchschnittskunde" - und der habe ein internetfähiges Smartphone.

Mehr lesen