Wer das Griffstück einer Handfackel einkürzt, macht sich strafbar. Laut OLG Hamm liegt darin ein vorsätzlicher unerlaubter Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen.
Die Berufungsverhandlungen gegen drei Mitarbeiter eines Fanprojekts des Fußballvereins Karlsruher SC endeten überraschend schnell. Das Verfahren wird eingestellt - gegen Zahlung von unterschiedlich hohen Geldauflagen.
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