NRW-Vorgaben für Lehrer an Waldorfschulen: Teilweise unwirksam
Nordrhein-Westfalen ist mit seinen neu gefassten Regelungen, die die Eignung von Lehrkräften an Ersatzschulen sicherstellen sollen, zu weit gegangen. Sie sind in wesentlichen Teilen unwirksam, hat das BVerwG entschieden.
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