Eine Schülerin ist mit einem Eilantrag gegen ihr Realschul-Abschlusszeugnis gescheitert. Sie hatte eine coronabedingt unzureichende Prüfungsvorbereitung gerügt. Schüler müssten pandemiebedingte Beeinträchtigungen der Prüfungsvorbereitung grundsätzlich hinnehmen, hält das Verwaltungsgericht Braunschweig dagegen. Diesen Beeinträchtigungen hätten Schüler der Abschlussklassen mit mehr Selbstdisziplin und Eigeninitiative begegnen müssen.
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