Donnerstag, 22.6.2023
Strafprozessuale Belehrungspflicht: Verbot der Prüfung von Amts wegen mit EU-Recht vereinbar

Das einem Strafrichter auferlegte Verbot, von Amts wegen einen Verstoß gegen die Pflicht zur Belehrung eines Verdächtigen über sein Aussageverweigerungsrecht zu prüfen, ist laut Europäischem Gerichtshof mit dem Unionsrecht vereinbar, wenn der Verstoß in einer angemessener Frist gerügt werden kann. Dabei müsse das Recht auf einen Anwalt gewährleistet sein und der Verdächtige oder sein Anwalt zum Zweck der Rüge Akteneinsicht nehmen können.

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