Weil personenbezogene Daten ihrer verstorbenen Frau an ihren Onkologen geschickt worden waren, beschwerte sich eine Witwe bei der Datenschutzbehörde. Klagen durfte sie aber nicht. Das OVG Koblenz stellte klar: Das DS-GVO-Beschwerderecht ist nicht vererbbar.
Mehr lesenEin Mann aus Italien will wissen, wer sein Vater ist. Das Problem: Der mutmaßliche Erzeuger ist bereits tot und in Frankreich begraben. Dort dürfen zur Abstammungsklärung grundsätzlich keine DNA-Proben von Verstorbenen entnommen werden. Immerhin: EU-Recht steht einer Entnahme wohl nicht entgegen.
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