Ein in der Ausbildung befindlicher Polizeivollzugsbeamter durfte aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen werden, weil er bis kurz vor Ausbildungsbeginn über Jahre hinweg zahlendes Mitglied der rechtsextremistischen Partei "Der III. Weg" gewesen ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz in einem Eilverfahren entschieden.
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