Der polnische Verfassungsgerichtshof hat durch Missachtung der EuGH-Rechtsprechung gegen tragende Grundsätze des EU-Rechts wie den Vorrang, die Autonomie und einheitliche Anwendung des EU-Rechts verstoßen, entschied der EuGH. Außerdem sei der Verfassungsgerichtshof kein unabhängiges Gericht.
Mehr lesen