Donnerstag, 18.12.2025
Polnischer Verfassungsgerichtshof verstieß gegen Grundsätze des EU-Rechts

Der polnische Verfassungsgerichtshof hat durch Missachtung der EuGH-Rechtsprechung gegen tragende Grundsätze des EU-Rechts wie den Vorrang, die Autonomie und einheitliche Anwendung des EU-Rechts verstoßen, entschied der EuGH. Außerdem sei der Verfassungsgerichtshof kein unabhängiges Gericht.

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