Donnerstag, 27.6.2024
Apotheker darf "Pille danach" nicht verweigern

Ein selbstständiger Apotheker darf nicht aus Gewissensgründen davon absehen, zugelassene Arzneimittel wie die "Pille danach" anzubieten. Wer sich zur Führung einer öffentlichen Apotheke entschließe, müsse die umfassende Versorgung gewährleisten, unterstrich am Mittwoch das OVG Berlin-Brandenburg.

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