Freitag, 5.12.2025
Württemberger Testament: Entlassung als Vollstrecker nur bei grober Pflichtverletzung

Bei einem Württemberger Testament kann der zum Testamentsvollstrecker eingesetzte länger lebende Ehegatte nur dann entlassen werden, wenn er seine Pflichten aus dem Amt grob verletzt hat. Das sagt das OLG Frankfurt a.M.

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