Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder durfte Zahlungstransaktionen im Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel verbieten. Das OVG Sachsen-Anhalt wies am Mittwoch die Beschwerde einer Glückspiel-Anbieterin aus Malta gegen eine entsprechende Untersagungsverfügung in zweiter Instanz zurück.
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