Donnerstag, 7.10.2021
EuGH bestätigt sanktionsbewehrte Pflicht zum Mitführen eines Passes bei Reisen in der EU

Ein Mitgliedstaat kann seine Staatsangehörigen unter Androhung von (auch strafrechtlichen) Sanktionen verpflichten, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit sich zu führen, wenn sie in einen anderen Mitgliedstaat reisen oder aus einem anderen Mitgliedstaat einreisen. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Allerdings müsse die Sanktion verhältnismäßig sein. Daran fehle es bei einer Geldstrafe in Höhe von 20% des durchschnittlichen Nettomonatseinkommens des Täters.

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