Dienstag, 19.11.2024
Mitgliedstaaten müssen EU-Ausländern Parteibeitritt erlauben

In Tschechien und Polen dürfen dort lebende EU-Ausländer keiner politischen Partei beitreten. Dies verstößt laut EuGH gegen das Unionsrecht, da sie dadurch beim passiven Wahlrecht schlechter gestellt werden, es für sie also schwerer ist, bei Kommunal- und Europawahlen zu kandidieren.

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