Bayerns Staatsregierung hat einem SPD-Abgeordneten im Landtag Fragen zu coronabedingten Maskenkäufen teilweise unzureichend beantwortet. Der BayVerfGH beanstandete: Es fehlten Angaben zur Prüfung der Schutzwirkung und zu den in die Verhandlungen eingebundenen Regierungsmitgliedern.
Ein AfD-Abgeordneter hatte vom Berliner Senat die 20 häufigsten Vornamen von Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit bei Messerstraftaten erfragt. Der Senat verweigerte das. Der VerfGH Berlin sah keine "tragfähige Begründung" dafür und daher das parlamentarische Fragerecht verletzt.
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