Will ein Vermieter die Wohnungsmiete erhöhen, kommt es meist auf die örtliche Vergleichsmiete an. Die kann der Vermieter aber nicht durch ein Sachverständigengutachten in einem selbständigen Beweisverfahren nach § 485 Abs. 2 ZPO feststellen lassen. Der BGH klärt damit eine seit Jahren streitige Frage.
Mehr lesen