Donnerstag, 27.11.2025
Von der Schweigepflicht entbunden: Notar muss als Zeuge aussagen

Eigentlich hatten die Vertragsparteien ihren Notar von der Schweigepflicht entbunden – er selbst sah das aber anders. Dafür muss er nun eine Geldbuße von 9.000 Euro zahlen. Der BGH stellt klar: Sich an die Rechtsordnung zu halten, ist eine Kardinalpflicht des Notarberufs.

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