Mittwoch, 23.2.2022
Nicht jedes Krankenhaus muss als Notfallversorger anerkannt werden

Die Klage des Nierenzentrums Heidelberg auf Anerkennung als "Spezialversorger" oder als eine für die Notfallversorgung zwingend erforderliche Einrichtung bleibt vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe erfolglos. Auch die Kooperation mit der örtlichen Universitätsklinik führte zu keiner anderen Bewertung des Gerichts, berichtete die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) am Mittwoch.

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