Mittwoch, 28.6.2023
Verbreitungsverbot der Newszone-App aufgehoben

Das Telemedien-App-Angebot "Newszone" des SWR darf vorerst wieder verbreitet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Eilverfahren entschieden und ist damit der Vorinstanz entgegengetreten. Mehrere Verlagsunternehmen für Presseerzeugnisse und ein Online-Portal hatten sich vor Gericht gegen die App gewandt und eine Untersagung der Verbreitung ihres Angebots verlangt. Das OLG hält dieses Begehren für unzulässig, da zunächst ein Schlichtungsverfahren hätte durchgeführt werden müssen.

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