Das Klimaschutzprogramm 2023 genügt nicht, um das gesetzliche Klimaziel für 2030 zu erreichen. Das BVerwG bestätigt eine Entscheidung des OVG Berlin‑Brandenburg und verlangt ergänzende Maßnahmen. Die Bundesregierung hat bereits reagiert: Ende März soll ein neues Programm zum Klimaschutz vorliegen.
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