Das OLG Köln hat in einem Streit zweier Onlinehändler entschieden: Die Bezeichnung "MenoGlück" für ein Produkt für die Wechseljahre verstößt gegen die Health-Claims-Verordnung (HCVO).
Mehr lesenWeniger Stress, bessere Stimmung: Viele Nahrungsergänzungsmittel machen mit gesundheitlichen Versprechungen auf sich aufmerksam. Einem Teil davon schiebt der EuGH jetzt den Riegel vor.
Mehr lesenDas Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Nahrungsergänzungsmittel keine Arzneimittel im Rechtssinne sind und somit nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden müssen. Geklagt hatte eine Frau mit einer Histamin-Intoleranz, die Nahrungsergänzungsmittel zur Symptom-Milderung einsetzt.
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