Montag, 11.8.2025
Strafbare Intim-Fotos: In der Wohnung ist nicht unter dem Rock

Nacktfotos, die in der eigenen Wohnung entstanden sind, erfüllen nicht den Tatbestand des Upskirting-Paragraphen. "Gegen Anblick" und "gegen Einblick" geschützt seien eben zwei verschiedene Dinge, meint der BGH.

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