Donnerstag, 24.7.2025
Musikschullehrerin mit vielen Freiheiten: Keine abhängige Beschäftigung

Es kommt vor, dass vertraglich zwar eine freie Mitarbeiterschaft vereinbart ist, tatsächlich aber eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Nicht so bei einer Musikschullehrerin aus Berlin: Das dortige ArbG verneinte ein Arbeitsverhältnis. Der Frau durfte daher mit kurzer Frist gekündigt werden.

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