Eine Haftpflichtversicherung probierte es mal: Sie verklagte eine Mitfahrerin der Verletzten. Weil diese nicht angeschnallt war, sei sie durch das Fahrzeug geschleudert worden und habe so die Beifahrerin schwer verletzt. Das OLG Köln winkte ab: Die Schuld des betrunkenen Unfallverursachers sei allein ausschlaggebend.
Mehr lesenEin Versicherungsnehmer (hier: Zahnarzt) muss den Hauptwasserhahn beim abendlichen Verlassen seiner Praxisräume regelmäßig nicht abdrehen, um einem Leitungswasserschaden vorzubeugen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervor, das nach einem Rohrbruch wegen mangelhafter Installationsarbeiten im Rahmen einer Regressklage des Versicherers ein Mitverschulden des Zahnarztes verneinte.
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