Ein Vereinsmitglied wollte vor einer Mitgliederversammlung für eine Abstimmung eine Opposition organisieren und verlangte vom Verein die E-Mail-Adressen der übrigen Mitglieder heraus. Dem hätte der Verein nachkommen müssen, entschied der BGH. Auch die DS-GVO stehe dem nicht entgegen.
Mehr lesenVereine sollen Mitgliederversammlungen künftig komplett virtuell oder hybrid, also mit einzelnen zugeschalteten Mitgliedern, abhalten dürfen – bei vollem Stimmrecht aller Teilnehmer. Das hat der Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen. Bisher war dafür eine entsprechende Regelung in der Vereinssatzung Voraussetzung. Nach dem Bundestag muss der Bundesrat noch abschließend darüber beraten.
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