Dienstag, 25.2.2025
Auch auf dem Dorf: Keine Minischweine im Wohngebiet

Ein Ehepaar darf auch weiterhin keine sogenannten Minipigs im Garten ihres Wohnhauses halten. Das OVG Koblenz bestätigte, dass ausgewachsene Minipigs mit einem Gewicht von 65 bis zu 150 kg keine Kleintiere im "Handtaschenformat" mehr sind, die in einem allgemeinen Wohngebiet gehalten werden können.

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Donnerstag, 12.9.2024
Aus dem Garten verbannt: Minischweine sind keine Kleintiere

Ein Ehepaar aus Haßloch musste sich von seinen Mitbewohnern trennen. Das VG Neustadt untersagte es, zwei Minischweine im Garten des Wohnhauses zu halten. Trotz des Zusatzes "Mini" blieben die Tiere Schweine, mit entsprechenden Geräusch- und Geruchsbelästigungen.

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