Ein Ehepaar darf auch weiterhin keine sogenannten Minipigs im Garten ihres Wohnhauses halten. Das OVG Koblenz bestätigte, dass ausgewachsene Minipigs mit einem Gewicht von 65 bis zu 150 kg keine Kleintiere im "Handtaschenformat" mehr sind, die in einem allgemeinen Wohngebiet gehalten werden können.
Mehr lesenEin Ehepaar aus Haßloch musste sich von seinen Mitbewohnern trennen. Das VG Neustadt untersagte es, zwei Minischweine im Garten des Wohnhauses zu halten. Trotz des Zusatzes "Mini" blieben die Tiere Schweine, mit entsprechenden Geräusch- und Geruchsbelästigungen.
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