Mittwoch, 17.5.2023
Keine finanzielle Abgeltung für über Mindesturlaub hinausgehenden Urlaub
Ein Beamter kann bei einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand eine finanzielle Abgeltung nicht genommener Urlaubstage nur insoweit verlangen, als im entsprechenden Kalenderjahr der unionsrechtlich gewährleistete Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen nicht ausgeschöpft worden ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz mit am Mittwoch veröffentlichtem Urteil entschieden. Die Klage eines Ruhestandsbeamten blieb damit erfolglos. Mehr lesen