Mercedes-Käufer können gegen die Fahrzeugherstellerin auch dann aus unerlaubter Handlung wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorgehen, wenn sie den Kauf mit einem Darlehen der Mercedes-Benz Bank finanziert haben und dieses noch nicht ganz zurückgezahlt ist. Eine der Aktivlegitimation der Käufer entgegenstehende, per AGB vereinbarte Sicherungsabtretung aller Ansprüche gegen die Fahrzeugherstellerin greift laut Bundesgerichtshof nicht, da die Klausel zu weit gefasst und damit unwirksam sei.
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