Hat Marokko mit der Spähsoftware Pegasus unter anderem Emmanuel Macron ausgespäht? Das hatten Zeit Online und die Süddeutsche Zeitung behauptet. Marokko sah sich in seiner Staatenwürde verletzt und wehrte sich. Der BGH klärt nun: Dem ausländischen Staat steht kein Abwehranspruch zu.
Mehr lesenDie EU muss nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union Abkommen mit Marokko nachbessern, weil die Zustimmung des Volkes der Westsahara fehlt. Wie das Gericht am 29.09.2021 mitteilte, sind daher Entscheidungen in den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei des EU-Ministerrats zur Zusammenarbeit mit Marokko nichtig.
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