Bei der für unwirksam erklärten Betriebsratswahl bei VW in Wolfsburg sind einige Wahlunterlagen zu spät verschickt und Rückläufer nicht ausreichend vor möglicher Manipulation geschützt worden. Das geht aus der Begründung zur Entscheidung des Arbeitsgerichts Braunschweig hervor, über die ein Gerichtssprecher am Freitag auf Anfrage informierte. Nach Beschwerden einiger Teilnehmer hatte das Gericht vor wenigen Tagen Mängel im Wahlablauf im Stammwerk des Autobauers festgestellt und diese vorerst für unwirksam erklärt.
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