Fahren Profisportler im Mannschaftsbus zu Auswärtsspielen, dann sind die hierfür vom Arbeitgeber geleisteten Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit steuerfrei. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Das Gesetz schreibe für die Steuerfreiheit nicht vor, dass die nachts, sonn- oder feiertags geleistete Tätigkeit besonders belastend sein müsse.
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