"Ohne Arbeit kein Lohn" – ein arbeitsrechtlicher Grundsatz, der nach einem Urteil des BAG auch für jährliche Leistungsprämien gelten soll. Wegen ihrer zweimonatigen Elternzeit entgingen einer Führungskraft über 7.000 Euro – obwohl ihr Team das Vertriebsziel um fast 50% übertroffen hatte.
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