Insektenteile im Sesam und Köttel im Lagerraum – zwar wurden die Hygieneverstöße einer Bäckerei noch am gleichen Tag behoben. Laut dem VGH Mannheim durfte die zuständige Behörde den Faux-Pas trotzdem öffentlich mitteilen. Der Verbraucherschutz geht vor.
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