Montag, 20.7.2020
Vorerst kein Abstandsgebot für touristische Kutschfahrten in Niedersachsen mehr

Touristische Kutschfahrten dürfen in Niedersachsen bis auf Weiteres durchgeführt werden, ohne dass zwischen den "Fahrgästen" 1,5 Meter Abstand einzuhalten sind. Dies hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden und eine gegenläufige Bestimmung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 10.07.2020 vorläufig außer Vollzug gesetzt, da diese eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung zu touristischen Busreisen schaffe.

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