Ein gebrochenes Sprunggelenk auf Zypern – und trotzdem keine Kostenerstattung durch die Krankenkasse: Wer sich in Nordzypern behandeln lässt, steht sozialrechtlich auf "Nicht-EU-Gebiet". Das Schleswig-Holsteinische LSG stellt klar: Auch wenn Zypern zur EU gehört, gilt das Unionsrecht nördlich der Demarkationslinie nicht.
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