Ein Sicherungsverwahrter, der während eines viertägigen Krankenhausaufenthalts fast durchgängig gefesselt war, ist mit seiner Verfassungsbeschwerde erfolgreich gewesen. Die lange Fesselung habe ihn in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, so das Bundesverfassungsgericht, das die instanzgerichtlichen Beschlüsse aufhob und die Sache zurückverwies.
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