Donnerstag, 2.3.2023
Keine Beihilfe für Barthaarentfernung bei Kosmetikerin

Eine Beamtin mit Transidentität hat keinen Anspruch hat auf Übernahme der bei einer Kosmetikerin entstandenen Kosten für eine Nadelepilation des Barts. Die Beihilfe könne ungeachtet ärztlicher Verordnung nur für Kosten einer medizinischen Behandlung einstehen, entschied vor kurzem das Verwaltungsgericht Berlin.

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