50 Cent pro Box und 20 Cent für Besteck müssen Restaurants in Tübingen bezahlen, wenn ihre Verpackungen nicht wiederverwendet werden können. Das geht in Ordnung, hat nach dem BVerwG nun auch das BVerfG entschieden. Tübingen habe seine Gesetzgebungskompetenz nicht überschritten.
Mehr lesenDie Tübinger Verpackungssteuer ist trotz teilweiser Rechtswidrigkeit einzelner Satzungsbestimmungen nicht zu beanstanden. Eine Erhebung örtlicher Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck für den Vor-Ort- oder Take-away-Verzehr von Speisen und Getränken werde durch die verschiedenen unions- und bundesrechtlichen Vorgaben zum Abfallrecht nicht ausgeschlossen, entschied das Bundesverwaltungsgericht.
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