Mittwoch, 15.10.2025
Kollagen-Trinkampullen: Werbung mit positivem Effekt auf Hautgesundheit zu unterlassen

Erwecken Werbeaussagen den Eindruck eines Zusammenhangs zwischen Kollagen und Hautgesundheit, so sind sie als gesundheitsbezogen einzuordnen. Es handelt sich laut BGH dann nicht um – zulassungsfreie – schönheitsbezogene Angaben ("beauty claims"). 

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