Die Leitung einer Schule darf einen Schüler vorläufig für sechs Tage vom Unterricht ausschließen, wenn dieser ein Video im internen Klassenchat teilt, auf dem zu sehen ist, wie ein Mitschüler im Unterricht einen Stuhl aus dem 4. Stock des Schulgebäudes wirft. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
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