In einer Videokonferenz mit Bistumsmitarbeitenden nannte er im März 2022 den Klarnamen einer Bistumsangestellten, die wegen Missbrauchs traumatisiert ist. Dafür muss der Trierer Bischof Stephan Ackermann ihr jetzt ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro zahlen, wie das ArbG Trier entschied.
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