Donnerstag, 29.1.2026
Kinderbetreuungskosten als Sonderausgabe: Nur für Elternteil, bei dem das Kind lebt

Die Kosten für Kinderbetreuung können teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Das geht aber nur dann, wenn das Kind im eigenen Haushalt lebt. Das Kriterium ist schon länger umstritten. Der BFH hat nun seine Linie bestätigt.

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Donnerstag, 10.12.2020
Kinderbetreuungskosten um steuerfrei gezahlten Arbeitgeberzuschuss zu kürzen

Kinderbetreuungskosten sind um einen steuerfrei gezahlten Arbeitgeberzuschuss zu kürzen. Das hat das Finanzgericht Köln entschieden. Es weist unter anderem darauf hin, dass ansonsten Steuerpflichtige, deren Arbeitgeber – etwa durch die Unterhaltung eines Betriebskindergartens – die Kinderbetreuungsleistungen unmittelbar selbst erbringt, verfassungsrechtlich unzulässig ins Hintertreffen gerieten.

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