Auf dem Portal eines Wirtschaftsinformationsdienstes wurde fälschlich die Vermögenslosigkeit eines Unternehmens mitgeteilt. Dass die Auskunft voll automatisch mithilfe Künstlicher Intelligenz erfolgte, entband den Dienst nicht von seiner Haftung auf Unterlassung. Das LG Kiel verurteilte ihn als Störer.
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