BGH bestätigt: "Knockout 51" ist keine Terrorvereinigung
Für die Bundesanwaltschaft war "Knockout 51" eine Terrorgruppe. Das Thüringer OLG sah das anders. Dem folgte nun auch der BGH: "Knockout 51" sei zwar eine kriminelle, aber keine terroristische Vereinigung.
Sie nutzen noch den Interenet Explorer 11 (IE11) und wir empfehlen Ihnen, bis zum 15. Juni 2022 auf den neuen Browser „Microsoft Edge“ oder eine aktuelle Version eines anderen gängigen Internet-Browsers (Firefox, Chrome, usw.) umzusteigen. Wir folgen damit den Empfehlungen des Unternehmens Microsoft, das ebenfalls schrittweise begonnen hat, die Unterstützung dieser Browserversion einzustellen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline unter der Telefonnummer 089-38189-421.