Wegen der Schließung seiner Abteilung soll eine Führungskraft besonders großzügig Elternzeitanträge abgesegnet und vertrauliche Informationen weitergegeben haben. Die fristlose Kündigung hat das LAG Düsseldorf nun gekippt: Es war nicht eindeutig, dass er dem Konzern damit schaden wollte.
Mehr lesenDie Deutsche Bahn AG konnte einer Fahrgastbetreuerin im Nahverkehr wegen verfassungsfeindlicher Aktivitäten wirksam kündigen. Den Bezug zum Arbeitsverhältnis sieht das LAG Hessen in der Rolle der Bahn als Unternehmen der kritischen Infrastruktur.
Mehr lesenIn einem städtischen Betrieb waren Mitglieder des Betriebsrats grundlos höhergruppiert worden. Die Stadt feuerte deswegen einen Geschäftsführer, der zwar nicht für das Personalwesen zuständig war, die Höhergruppierungen aber abgenickt hatte. Zu Recht, so das OLG Frankfurt am Main.
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