Freitag, 16.6.2023
Bundestag passt Regeln zum Kükentöten an

Der Bundestag hat die Regelungen zum Verbot des Kükentötens in der Legehennenhaltung leicht gelockert. Eingriffe zum Bestimmen des Geschlechts im Ei und ein möglicher Abbruch des Brütens sind künftig erst ab dem 13. "Bebrütungstag" untersagt und nicht mehr – wie bisher vorgesehen – schon ab dem siebten Tag.

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