Montag, 15.5.2023
Eilrechtsschutz gegen außerhalb der EU erwirktes Klageverbot

In einem einstweiligen Verfügungsverfahren hat das Oberlandesgericht Hamm das Verbot ausgesprochen, ein in Deutschland betriebenes Klageverfahren durch ein im Ausland außerhalb der EU erwirktes Klageverbot zu stoppen. Denn dies verstoße gegen den Justizgewährungsanspruch und greife in die Justizhoheit Deutschlands ein. Dem Justizgewährungsanspruch komme ein Schutzgesetzcharakter im Sinn des § 823 Abs. 2 BGB zu.

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