Das OLG Dresden hat einer Versicherungsmaklerin untersagt, im Internet mit einer "unabhängigen Beratung" zu werben, wenn sie – wie branchenüblich – von Versicherungsunternehmen vergütet werde. Nur Versicherungsberater handelten tatsächlich unabhängig.
Mehr lesenGeld, Ausweise oder Schmuck "sicher" per Einschreiben verschicken? Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hält das für eine irreführende Werbung - und bekam vor dem LG Köln Recht.
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