Zwei Krankenhäuser aus Lippstadt und Lüdenscheid sind mit ihrem Begehren gescheitert, für während der Corona-Pandemie bereitgestellte Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit eine zusätzliche Förderung zu erhalten. Das Verwaltungsgericht Arnsberg bestätigte die Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen, wonach die Förderung an einen Nachweis der zusätzlich geschaffenen Kapazitäten zu einem festgesetzten Stichtag gebunden ist.
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