Erlangt der Arbeitgeber nach Eröffnung eines ersten Insolvenzverfahrens unter bestehender Planüberwachung seine Zahlungsfähigkeit zurück und geht kurz nach Verfahrensbeendigung wieder in die Insolvenz, besteht Anspruch auf Insolvenzgeld wegen des neuen Insolvenzereignisses. Dies hat das Sozialgericht Gießen entschieden.
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